Regelungen auf Länder- und Kommunalebene
Das Behindertengleichstellungsgesetz und die darauf basierenden Verordnungen wie die BITV 2.0 richten sich, wie erwähnt, an öffentliche Stellen des Bundes. Auf Landesebene finden sich gesetzliche Pendants, die für öffentliche Stellen des jeweiligen Landes und der dortigen Kommunen maßgeblich sind. Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen findet natürlich auch hier Anwendung, weshalb sich die meisten Landesregelungen mit den Bundesregelungen inhaltlich decken.
Im Einzelnen sind im Hinblick auf die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen, insbesondere folgende Regelungswerke auf Länder- und Kommunalebene maßgeblich: